Regelecke Nr. 21

Regeländerungen zur Feldsaison 2008/09 mit Wirkung zum 1. August 2008

Inhalt

I. Regeländerungen

II. Versuchsregeln

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Hamburg, 10. August 2008

Die KSR hat mit Zustimmung von Präsidium und Vorstand des DHB ab der Feldhockeysaison 2008 / 2009 folgende Regeländerungen und Versuchsregeln beschlossen:

 

I. REGELÄNDERUNGEN (gültig ab 01.08.2008)

(1) In „§ 5 – Spieldauer und Ergebnis“ Abs. 5.1 der Regeln für Feldhockey 2007/2008 wird der bereits bestehende DHB-Zusatz wie folgt ergänzt:

Jeder Mannschaft stehen Auszeiten zur Verfügung. Hierfür gelten folgende Durchführungsbestimmungen:

  1. Bei einer Spielzeit von 2 x 35 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit pro Halbzeit von jeweils zwei Minuten Dauer. Bei einer Spielzeit von weniger als 2 x 35 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit während der gesamten Spielzeit von zwei Minuten Dauer.
  2. Die Auszeiten verfallen pro Halbzeit bzw. Spielzeit, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden.
  3. Bei Entscheidungsspielen hat jede Mannschaft in der gesamten Verlängerung Anspruch auf eine zusätzliche Auszeit von zwei Minuten Dauer.
  4. Eine Auszeit muss durch Hochheben einer Karte im DIN A4 Format mit der Aufschrift „Auszeit“ beantragt werden.
  5. Eine Auszeit kann nur bei eigenem Abschlag, eigenem Freischlag, eigenem Einschlag (Seitenausball) oder eigenem Mittelanstoß nach einem Tor bean-tragt werden. Bei einer eigenen Strafecke oder einem eigenen 7-m-Ball ist die Beantragung einer Auszeit nicht möglich.
  6. Der Ablauf einer Auszeit wird von den Schiedsrichtern überwacht. Sie geben nach 100 Sekunden das Signal zur Aufstellung der Mannschaften und nach 120 Sekunden das Signal zum Weiterspielen. Die Besprechung hat jeweils in der Nähe der eigenen Mannschaftsbank zu erfolgen.

Mit dieser Änderung der Feldhockeyregeln wird ab sofort durchgehend in allen Alters-klassen des DHB mit weiterführenden Meisterschaften - also ab Mädchen A / Knaben A und älter (vgl. § 17 SPO DHB) - eine Auszeitregelung eingeführt. Inhaltlich werden die bisherigen Durchführungsbestimmungen aus den Bundesligen übernommen, jedoch die Dauer einer Auszeit auf zwei Minuten verlängert. Mit dieser Verlängerung wird sowohl den vielfachen Wünschen von Bundesligatrainern als auch einem Antrag der Bundesliga-Vereinsvertreter-Versammlung (BLVV) entsprochen.

Zwingend zu beachten ist, dass eine Auszeit nur durch Hochheben einer Karte im DIN A4 Format mit der Aufschrift „AUSZEIT“ beantragt werden kann. Diese Regelung wurde getroffen, um Irritationen zu vermeiden und für alle am Spiel Beteiligten eine deutlich sichtbare Anzeige zu haben, dass eine Auszeit beantragt wird. Eine Kopier- bzw. Druckvorlage für diese Karte ist hier als Download zu finden:

» Vordruck Auszeit (PDF)

Damit eine Spielunterbrechung auf Grund einer Auszeit zwei Minuten nicht überschreitet, sind alle Schiedsrichter nachdrücklich angehalten, nach 100 Sekunden das Signal zur (Wieder)Aufstellung der Mannschaften zu geben.

 

(2) Die mit Beginn der Feldhockeysaison 2007/2008 in den Bundesligen eingeführte Versuchsregel, dass persönliche Strafen auch gegen Betreuer verhängt werden können, wird dauerhaft übernommen und ab dem 01.08.2008 außer in allen Bundesligen zusätzlich auf folgende Wettbewerbe erweitert: Spiele um die Deutsche Meisterschaft der Jugend und Pokalwettbewerbe der Jugend, die in Turnierform ausgetragen werden.

Nachdem sich in den Bundesligen die Möglichkeit, persönliche Strafen gegen Betreuer verhängen zu können, eindeutig bewährt hat, wird diese Regelung ab sofort in folgenden Spielklassen bzw. bei folgenden Wettbewerben angewandt: Spiele der Bundesligen (vgl. §§ 39 bis 44 SPO DHB), Spiele um Deutsche Meisterschaften (vgl. §§ 45 bis 48 SPO DHB) und Verbandswettbewerbe der Jugendaltersklassen (vgl. § 49 SPO DHB), sofern die Spiele der Jugendaltersklassen in Turnierform ausgetragen werden.

Ab der Hallensaison 2008/2009 wird die „Bankstrafe“ dann durchgehend in allen Alters-klassen des DHB mit weiterführenden Meisterschaften - also ab Mädchen A / Knaben A und älter (vgl. § 17 SPO DHB) - eingeführt werden.

 

II. VERSUCHSREGELN (gültig ab 01.08.2008)

(1) Für den Bereich der Bundesligen wird folgende Versuchsregel bzgl. der Durchführung eines Penalty eingeführt und daher in „§ 13 – Durchführung von Spielstrafen“ der Regeln für Feldhockey 2007/2008 wie folgt angefügt:

13.8 Penalty:

(a) Alle Spieler auf dem Spielfeld außer dem angreifenden und dem verteidigenden Spieler müssen sich jenseits der Mittellinie aufhalten und dürfen die Durchführung nicht beeinflussen.

(b) Der Ball wird auf Höhe der Tormitte auf die Viertellinie gelegt, die dem von den Schiedsrichtern zur Ausführung festgelegten Tor näher ist.

(c) Der angreifende Spieler muss vor der Ausführung hinter dem Ball stehen.

(d) Der verteidigende Spieler muss mit beiden Füßen auf der Torlinie stehen und darf diese nicht verlassen, bevor der Ball gespielt wurde.

(e) Der verteidigende Spieler muss einen sicheren Kopfschutz tragen.

(f) Der Schiedsrichter gibt die Ausführung mit einem Pfiff frei, nachdem der angreifende und der verteidigende Spieler ihre Positionen eingenommen haben.

(g) Der angreifende Spieler darf den Ball erst nach diesem Pfiff spielen.

(h) Nach Freigabe des Penalty hat der angreifende Spieler acht Sekunden Zeit, ein Tor zu erzielen. § 8.1 gilt entsprechend. Den Ablauf der acht Sekunden überwachen die Schiedsrichter.

13.9 Ein Penalty ist beendet, wenn:

(a) ein Tor erzielt oder verhängt worden ist;

(b) der angreifende Spieler einen Regelverstoß begangen hat;

(c) der Ball das Spielfeld verlässt, ohne dass ein Tor erzielt oder verhängt wurde;

(d) die zur Ausführung zur Verfügung stehenden acht Sekunden abgelau-fen sind, ohne dass ein Tor erzielt oder verhängt worden ist.

13.10 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung eines Penalty gilt Folgendes:

(a) Bei einem Regelverstoß des angreifenden Spielers gilt der Penalty als verschossen.

(b) Wenn der verteidigende Spieler das Erzielen eines Tores dadurch verhindert, dass er die Torlinie verlassen hat, bevor der Ball gespielt wurde, wird der Penalty wiederholt.
Beim ersten Verstoß dieser Art muss der Spieler mit einer grünen Karte verwarnt werden. Für jeden folgenden Regelverstoß muss ihm die gelbe Karte gezeigt werden. Die KSR-„Richtlinien für persönliche Strafen“ sind zu beachten.
 

(c) Führt eine regelgerechte Abwehr des verteidigenden Spielers zu ge-fährlichem Spiel oder verfängt sich der Ball in der Ausrüstung des ver-teidigenden Spielers, wird der Penalty wiederholt.

(d) Bei jedem anderen außer den unter § 13.10 Buchst. b) und c) genannten Regelverstößen des verteidigenden Spielers wird ein Straftor verhängt.

(e) Bei einem Regelverstoß irgendeines anderen Spielers der verteidigenden Mannschaft wird der Penalty wiederholt, wenn nicht ohnehin ein Tor erzielt wurde.

(f) Bei einem Regelverstoß irgendeines anderen Spielers der angreifen-den Mannschaft wird der Penalty wiederholt, wenn ein Tor erzielt worden ist. Das erzielte Tor wird nicht gewertet.

Wie oben bereits erwähnt, gilt diese Versuchsregel ausschließlich für Spiele in den Bun-desligen des DHB und regelt die Durchführung eines so genannten Penalty. Diese Rege-lung wurde notwendig, weil - auf ausdrücklichen Wunsch und Antrag der BLVV - ab der kommenden Feldhockeysaison alle Spiele der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren, die nach regulärer Spielzeit unentschieden enden, durch ein so genanntes Penalty-Shoot-Out zu entschieden sind.

Während die hier veröffentlichte Regel die Durchführung eines Penalty beschreibt, sind die Bestimmungen über den Ablauf des gesamten Penalty-Shoot-Out (Anzahl und Auswahl der Schützen, Folgen einer Verletzung oder Ausschluss eines benannten Spielers, usw.) Teil des neuen Anhangs 8 der Spielordnung des DHB. Diese Bestimmungen wurden durch den Vorsitzenden des Spielordnungsausschusses des DHB (SOA), Herrn Frank Selzer, bereits Ende Juli 2008 amtlicht veröffentlicht und sind auf der Webseite des DHB unter DHB Mitteilungen - Sport zu finden.

 

Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die o. g. Regeländerungen ab sofort verbindlich für alle Mitglieder des DHB und damit für sämtlichen Spielverkehr im Bereich des DHB sind. „Individuelle“ Regelungen - insbesondere im Bereich der Auszeiten - einzelner Landeshockey- oder Regionalverbände oder Interessenvertretungen sind nicht zulässig.

Abschließend möchte ich noch auf eine Änderung der Spielordnung hinweisen, die hauptsächlich alle Vereine der Bundesligen Damen und Herren betrifft. Wie vom SOA bereits amtlich veröffentlicht (s. o.), wurde § 31 Abs. 6 SPO DHB wie folgt geändert:

(6) Der Heimverein muss rechtzeitig vor einem Meisterschaftsspiel die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und gegebenenfalls die Zeitnehmer über den Ort und den festgesetzten Spielbeginn unterrichten. Diese Pflicht gilt als erfüllt hinsichtlich der Angaben, die aus dem veröffentlichten Spielplan hervorgehen. Bei der Verlegung eines Meisterschaftsspiels gilt Satz 1 entsprechend. Bei Spielen einer Bundesliga muss der Heimverein spätestens 14 Tage vor einem Meisterschaftsspiel mit den angesetzten Schiedsrichtern Kon-takt aufnehmen, um notwendige Absprachen (An- und Abreise, Übernachtung usw.) zu treffen. Erfolgt die Ansetzung der Schiedsrichter später als 14 Tage vor dem festgesetzten Spieltermin, hat die Kontaktaufnahme unverzüglich zu erfolgen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass alle in den Bundesligen zum Einsatz kommenden Schiedsrichter die Anweisung erhalten werden, eine unterlassene Kontaktaufnahme im Spielberichtsbogen zwingend zu vermerken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Jochen Rommel

Vorstand Schiedsrichter und
Vorsitzender der Kommission für
Schiedsrichter und Regelfragen (KSR)
 

 
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