Hockey Nachrichten

Fördermittel für „Inklusion und Sport“ in 2020

Richtlinien und Antragsformulare

 

18.02.2020 - Auch im Jahr 2020 stellt die Freie und Hansestadt Hamburg zweckgebundene Mittel zur Umsetzung des Aktionsplanes „Inklusion und Sport“ zur Verfügung. Es werden ganzjährig Maßnahmen zum Aufbau neuer inklusiver Sportgruppen gefördert. Eine Gruppe zählt als inklusive Sportgruppe, wenn der Anteil der Teilnehmer*innen mit und ohne Behinderung jeweils mindestens 25% beträgt. Zudem können Maßnahmen zur Qualifizierung, wie sportartspezifische und sportartübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen, bezuschusst werden. Außerdem werden inklusive Sportveranstaltungen unterstützt. Anträge hierfür müssen 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Es können Anträge von Hamburger Sportfachverbänden und Mitgliedsvereinen gestellt werden.

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