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IGN - Mitteilungen • Nr. 28 vom 20.1.2020

Einsatz von SR-Beobachtern in der IG Nord

 

Auf der Sitzung des Haupt-und Spielausschusses der IGN am 24.08.2019 wurde auf Antrag der Verbände HHV/SHHV beschlossen, dass

  • SR-Beobachter von Spielen in der IGN eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € je Spiel sowie eine Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von 0.30 € je km erhalten,
  • die Vergütung für den Beobachter einschließlich Fahrtkosten vom Heimverein vor Ort zu zahlen und in den Spielberichtsbogen einzutragen ist und damit in die Umlage der SR-Kosten mit einfließt.

Die Ansetzung von Beobachtern erfolgt allein durch den Vors. des SRA der IG-Nord oder eine von diesem beauftragte Person und muss im Spielplan des Internets eingetragen sein.

 

Frank Selzer

Vors. des Hauptausschusses IGN


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