Hamburg

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HHV - Spielbetrieb Erwachsene • Nr. 3 vom 1.11.2018

Elektronischer Spielbericht

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

wir möchten den nachstehenden Beschluss des Spielordnungsausschusses HHV-SHHV bekanntgeben.

  

„Auf Beschluss des Spielordnungsausschusses HHV-SHHV wird bekanntgegeben, dass die den Umgang mit dem Elektronischen Spielberichtsbogen betreffenden Regelungen der SpO-DHB (§ 31 Abs. 4 und § 33 sowie § 50 Abs. 1 Buchst. a. Ziff. 2 bis 4 sowie Buchst. b. Ziffer 7) ab der Hallenhockeysaison 2018-2019 uneingeschränkt für den Spielbetrieb der Spielgemeinschaft HHV-SHHV gelten. Hiervon ausgenommen sind zunächst alle Jugendligen; für diese Ligen wird verwiesen auf § 33 Abs. 6 SpO-DHB und den Anhang 4 zur SpO-DHB. 

 

Es wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass der Heimverein ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Computer, Laptop, Tablet, jedoch kein Mobiltelefon) sowie einen Protokollführer, der während des Spiels die notwendigen Eintragungen im ESB vornimmt, zur Verfügung stellen muss. Beide Mannschaften sowie die Schiedsrichter müssen auf das Endgerät jederzeit – ab 30 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn – Zugriff erhalten, um die gemäß § 33 notwendigen Eintragungen vornehmen und überprüfen zu können. Ab der Hallenhockeysaison 2018-2019 werden Verstöße gegen diese Regelungen mit Strafen gemäß § 50 SpO-DHB belegt werden.“

 

 


HHV - Spielbetrieb Erwachsene • Nr. 2 vom 8.5.2018

Hinweis zu Spielverlegungen in den Oberligen der Damen und Herren

 

Liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde,

 

in der letzten Zeit häufen sich Spielverlegungen in den Oberligen der Damen und Herren, die sehr kurzfristig sind, teilweise nur 2 bis 3 Tage vor dem ursprünglichen, zwischen den beteiligten Vereinen abgestimmten Spieltermin. Wir helfen i.d.R. immer, wenn die Vereine eine Einigung finden, die den beteiligten Mannschaften hilft.

 

Allerdings gibt es zum einen eine Spielordnung, die eine Frist von 14 Tagen vorsieht, zum anderen sind die Ansetzungen in den Oberligen schon durchdacht – wir versuchen Nachwuchsschiedsrichter mit erfahrenen Schiedsrichtern zu kombinieren. Wenn diese Paarungen auseinandergerissen werden, weil einer z.B. kurzfristig seine Ansetzung nicht mehr wahrnehmen kann, ist das bedauerlich, weil die Ausbildung dann hakt. Es kann auch passieren, dass dann gar keine Schiedsrichter kommen können.

 

Zum anderen ist für junge Schiedsrichter auch ein Anreiz zu pfeifen, dass es eine Aufwandsentschädigung gibt. Wenn die Ansetzungen häufiger ausfallen, ist dies schon demotivierend.

 

Es wäre also gut, wenn Verlegungen geplant sind, diese rechtzeitig anzugehen, damit eine Abstimmung mit den Schiedsrichtern möglich ist.

 

Hamburg, im Mai 2018
Spiel- und Schiedsrichter- und Regelausschuss HHV-SHHV


 
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Bereich: Spielbetrieb Erwachsene
Jahr: 2018
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