Änderung der Spielordnung HHV-SHHV § 18 Abs. 6 und 7
Liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde,
auf Anregung der Versammlung der Jugendwarte des HHV und des SHHV hat der Spielordnungsausschuss HHV-SHHV am 22.02.2019 folgende Änderung der Spielordnung beschlossen:
§ 18 Abs. 6 (neu):
Der Spielausschuss der Spielgemeinschaft HHV-SHHV kann für den Spielbetrieb im Erwachsenenbereich im Einzelfall auf Antrag eines Vereins unter Auflagen eine gemischte Mannschaft zulassen. Die Teilnahme einer gemischten Mannschaft ist nur in der jeweils untersten Spielklasse zulässig. Der Spielausschuss kann die Entscheidung über den Antrag dem Zuständigen Ausschuss (Damen/Herren) oder dem Härtefallausschuss übertragen.
Der Jugendausschuss der Spielgemeinschaft HHV-SHHV kann für den Spielbetrieb im Jugendbereich im Einzelfall auf Antrag eines Vereins unter Auflagen eine gemischte Mannschaft zulassen. Der Jugendausschuss kann die Entscheidung über den Antrag dem Zuständigen Ausschuss (Jugend) oder dem Härtefallausschuss übertragen.
Der bisherige § 18 Abs. 6 wird zu Abs. 7.
Die Änderung ermöglicht es den Vereinen, auf Antrag und gegebenenfalls unter Auflagen mit gemischten Mannschaften am Spielbetrieb HHV-SHHV teilzunehmen. Anträge für Mannschaften im Erwachsenenbereich sind an den Spielausschuss HHV-SHHV, für Mannschaften im Jugendbereich an den Jugendausschuss HHV-SHHV zu stellen. Die Änderung gilt mit sofortiger Wirkung.
Hamburg, den 26. Februar 2019
gez. Michael Schütte |